Was weiß das Finanzamt vom Steuerpflichtigen?
Diese Frage lässt sich künftig am ehesten mit jenen Daten beantworten, die die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen zusammen mit einer vorgefertigten Steuererklärung präsentiert. Rentenbezugsmitteilungen und sämtliche in den letzten Jahren eingeführten gesetzlichen Anzeige-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Sozialleistungsträger und diverser Institutionen haben dazu geführt, dass den Finanzbehörden über jeden Steuerpflichtigen bereits ein breites Spektrum an Daten und Informationen zur Verfügung steht.
Vorausgefüllte Steuererklärungen:
All diese Daten sollen Steuerpflichtigen in einer jeweils individuell vorausgefüllten Steuererklärung zugesandt werden. In den im Rahmen eines optionalen und kostenlosen Service-Angebots offerierten Erklärungsvordrucken sind künftig jeweils für das aktuelle Veranlagungsjahr die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen enthalten. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.7.2011 sollen die vorausgefüllten Steuererklärungen den Steuerpflichtigen bereits ab dem Jahr 2013 in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 19. September 2011