Vorsteuer-Rückerstattungsanträge
- Steuernews für alle MandantenAntragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024
Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024
Neuerungen aus dem Wachstumschancengesetz
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer auf ihre Eingangsumsätze als Vorsteuer geltend machen.
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