Überdachende Besteuerung
Die sogenannte überdachende Besteuerung ist eine Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz. Sie besagt, dass Deutschland bei einem Deutschen, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, im Jahr des Wegzugs und in den folgenden 5 Jahren alle aus Deutschland stammenden Einkünfte und die in Deutschland belegenen Vermögenswerte ungeachtet anderer Bestimmungen in dem Doppelbesteuerungsabkommen voll besteuern darf. Das trifft besonders diejenigen, die in die Schweiz gezogen sind und bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber tätig sind (umgekehrte Grenzgänger). Diese Regelung ist auch insoweit einzigartig, als sie bei dem Wegzügler für den genannten Zeitraum eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland fingiert.
Europarechtswidrigkeit
Diese überdachende Besteuerung greift nur, wenn es sich bei dem Steuerpflichtigen um keinen Schweizer Staatsbürger handelt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat hierin eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit sowie einen Verstoß gegen die Bestimmungen über die Arbeitnehmer- und Personen-Freizügigkeit gesehen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt (FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.12.2013, 3 K 2654/11).
EuGH-Verfahren
Das Verfahren ist beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-241/14 anhängig. Betroffene sogenannte umgekehrte Grenzgänger mit Wohnsitz Schweiz und deutschem Arbeitsplatz können sich im deutschen Besteuerungsverfahren auf dieses anhängige Verfahren berufen.
Stand: 26. August 2014