Jahressteuergesetz 2020
- Steuernews für alle MandantenBundesfinanzministerium legt ersten Entwurf vor

Bundesfinanzministerium legt ersten Entwurf vor
Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?
Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.
Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.
Arbeitnehmer vermieten ihr Homeoffice vielfach an ihre Arbeitgeber.
Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016
Vorsteuerabzug für Renovierungsleistungen
Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.
Häufige Anlässe für eine Betriebsprüfung
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