Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen
- Steuernews für alle MandantenZahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
 
                                            
                                        Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
 
                                            
                                        Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch
 
                                            
                                        Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
 
                                            
                                        Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich
 
                                            
                                        Bundesfinanzministerium legt ersten Entwurf vor
 
                                            
                                        Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?
 
                                            
                                        Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.
 
                                            
                                        Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.
 
                                            
                                        Arbeitnehmer vermieten ihr Homeoffice vielfach an ihre Arbeitgeber.
 
                                            
                                        Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016
 
                                            
                                        Vorsteuerabzug für Renovierungsleistungen
 
                                            
                                        Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer
 
                                            
                                        Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.
 
                                            
                                        Vertragsverhältnis maßgeblich für die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
 
                                            
                                        Finanzverwaltung erfolgreich gegen Schwarzvermieter von Ferienunterkünften
 
                                            
                                        Leistungen von gewerblichen Vermittlern führen bei privaten Eigentümern (Vermietern) nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
 
                                            
                                        Häufige Anlässe für eine Betriebsprüfung
 
                                            
                                        Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.