Keine Umsatzsteuerpflicht für Präventions- und Persönlichkeitstrainer
- Steuernews für ÄrzteBFH zählt Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers zur umsatzsteuerfreien Kindererziehung
BFH zählt Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers zur umsatzsteuerfreien Kindererziehung
Voraussetzung nach dieser Vorschrift ist unter anderem, dass die Behandlungsleistungen von öffentlich rechtlichen oder vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden.
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