Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder
- Steuernews für alle MandantenEigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.

Eigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.
Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen.
Einkommensabhängige Zusatzbeiträge, Wegfall des gesonderten Beitragsanteils für Arbeitnehmer
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.