Stellplatzkosten für die Zweitwohnung
- Steuernews für alle MandantenStellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
Zusammenlebende Ehegatten am Beschäftigungsort
Kosten für Wohnungseinrichtung gesondert absetzbar
Die mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Eigener Hausstand auch bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern
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