Aufbewahrungsfristen 2024/2025
- Steuernews für alle MandantenWelche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können
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Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
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Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau
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Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.
Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.
Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben
Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?
Ablagecheck: Unterlagen aus 2003 bzw. 2007 können vernichtet werden
Künftig soll für Dokumente eine kürzere Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren gelten.
Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2024 enden
Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden
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